Notariatsmarketing — enger reguliert als Anwaltswerbung, und deshalb selten sauber gemacht
Für Notarinnen und Notare gilt nicht § 43b BRAO, sondern § 29 BNotO in Verbindung mit den Richtlinien der Notarkammern. Der Maßstab ist strenger: Werbung ist nur zulässig, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Vergleichende Aussagen, Erfolgsangaben und alles, was nach Akquise aussieht, scheiden aus.
Das Ergebnis sieht man im Netz: Notariatsseiten sind entweder rechtlich sauber und unbrauchbar oder gut gemacht und angreifbar. Beides muss nicht sein.
Was für ein Notariat zulässig ist
- Sachliche Darstellung der Tätigkeitsfelder — Immobilienkauf, Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht, Vorsorgevollmachten.
- Erklärende Inhalte: Was passiert bei einem Beurkundungstermin, welche Unterlagen werden gebraucht, wie lange dauert es, was kostet es nach GNotKG.
- Erreichbarkeit und Organisation — Öffnungszeiten, Anfahrt, Barrierefreiheit, Terminanfrage.
- Auffindbarkeit — lokale Suche, Google-Unternehmensprofil, technisch saubere Website.
- Amtssprachen und Fremdsprachenkompetenz, soweit tatsächlich vorhanden.
Was nicht geht
- Erfolgs- oder Zufriedenheitsversprechen
- Vergleiche mit anderen Notariaten
- Bewertungen als Werbeinstrument in den Vordergrund stellen
- Bezahlte Anzeigen, die auf den Einzelauftrag zielen
- Reißerische Aufmachung, Countdown, Rabattlogik
Die Grenze verläuft nicht beim Kanal, sondern bei der Aussage. Deshalb prüfen wir Texte vor der Veröffentlichung und dokumentieren, warum eine Formulierung gewählt wurde — falls die Kammer nachfragt.
Was tatsächlich wirkt
Beurkundungsmandate entstehen überwiegend über Empfehlung: Makler, Banken, Steuerberatung, Unternehmensberatung. Was eine Website leisten kann, ist, diese Empfehlung zu bestätigen statt sie zu gefährden. Wer empfohlen wird, googelt den Namen — und entscheidet in wenigen Sekunden, ob das seriös wirkt und ob ein Termin ohne Telefonat möglich ist.
Der zweite Hebel ist die Erklärleistung. Wer vor der ersten Beurkundung seines Lebens steht, sucht nach Ablauf, Unterlagen und Kosten. Diese Fragen vollständig zu beantworten ist sachliche Information — und genau der Inhalt, den Suchmaschinen und KI-Systeme heraussuchen.
Für Anbieter von Notarsoftware
Wenn Sie Software für Notariate entwickeln, gilt für Sie das Berufsrecht Ihrer Kunden nicht — Sie dürfen normal werben. Was Sie brauchen, ist jemand, der die Sprache und die Abläufe der Zielgruppe kennt, damit Ihre Kommunikation nicht an ihr vorbeigeht. Das ist unser Kerngeschäft. Sprechen Sie uns an.
Ablauf
- Bestandsaufnahme der bestehenden Außendarstellung — auch berufsrechtlich.
- Inhaltsplan: welche Fragen beantwortet werden, in welcher Reihenfolge.
- Umsetzung auf der Website, technisch und redaktionell.
- Lokale Auffindbarkeit und Google-Unternehmensprofil.
Über die BAFA in der Regel förderfähig, ab 4.000 € Zuschuss. Den Antrag übernehmen wir.
Was wir nicht versprechen
Wir versprechen keine Mandatszahlen — das wäre berufsrechtlich das erste Problem und sachlich das zweite. Wir sorgen dafür, dass Sie gefunden werden und dass die Darstellung trägt. Ob daraus Beurkundungen werden, entscheidet Ihre Arbeit.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite gibt unsere Praxiserfahrung wieder und ersetzt keine berufsrechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Notarkammer.
