Mehr Google-Bewertungen für Kanzleien trotz Mandatsschweigerecht

Das Problem: Mandatsschweigerecht vs. Google-Bewertungen

Kanzleien haben ein strukturelles Problem bei Bewertungen: Das anwaltliche Mandatsschweigerecht (§ 43a BRAO) verbietet es, Mandanten öffentlich zu nennen oder Details aus Mandaten preiszugeben. Und Mandanten zögern, eine Bewertung zu schreiben, weil sie nicht wollen, dass bekannt wird, dass sie einen Anwalt brauchten. Das Ergebnis: Die meisten Kanzleien haben erschreckend wenige Bewertungen – obwohl ihre Arbeit ausgezeichnet ist.

Warum Bewertungen trotzdem entscheidend sind

Über 92 % der Menschen lesen Online-Bewertungen, bevor sie einen Dienstleister kontaktieren (BrightLocal 2024). Bei Anwälten gilt das doppelt: Wer rechtliche Hilfe braucht, will sicher sein, in guten Händen zu sein. Eine Kanzlei mit 4,8 Sternen und 50 Bewertungen gewinnt gegen eine Kanzlei mit 4,9 Sternen und 3 Bewertungen – fast immer.

Der DSGVO-konforme 3-Schritte-Funnel

① Einwilligung einholen

Der Mandant gibt bei Mandatsabschluss schriftlich sein Einverständnis, nach Abschluss des Mandats kontaktiert zu werden. Formular ist DSGVO-konform gestaltet – kein Hinweis auf das Mandat nötig.

② Automatische Erinnerung

7–14 Tage nach Mandatsabschluss erhält der Mandant automatisch eine freundliche E-Mail mit einem direkten Link zum Google-Bewertungsformular. Kein Mitarbeiter muss aktiv werden.

③ Bewertungen wachsen

Kanzleien, die diesen Funnel einsetzen, erhalten im Durchschnitt 3–8× mehr Bewertungen als vorher – bei gleichem Arbeitsaufwand. Kritische Bewertungen werden frühzeitig erkannt und können intern adressiert werden.

Was darf in der Bewertungsanfrage stehen – und was nicht?

Die E-Mail darf keine konkreten Details aus dem Mandat enthalten. Zulässig ist eine allgemeine Formulierung wie: „Wir hoffen, dass wir Ihnen helfen konnten. Wenn Sie mit unserer Arbeit zufrieden waren, würden wir uns über eine kurze Bewertung freuen.“ Nicht zulässig: „Vielen Dank für Ihr Vertrauen in Ihrer Scheidungssache.“ Das würde das Mandatsschweigerecht verletzen.

Auf negative Bewertungen professionell reagieren

Negative Bewertungen sind unvermeidbar. Die Antwort ist entscheidend: Nie Details nennen, nie bestätigen, dass jemand Mandant war. Stattdessen professionell und empathisch reagieren: „Vielen Dank für Ihr Feedback. Bitte melden Sie sich direkt bei uns, damit wir Ihr Anliegen klären können.“ Diese Antwort wirkt auf potenzielle neue Mandanten oft sogar vertrauensbildend.

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